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Die Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. |
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Im Zuge der Reichsreform und Aufrichtung des „Ewigen Landfriedens“ wurde im Jahr 1495 unter Kaiser Maximilian I. das Reichskammergericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gegründet. Es hatte die Aufgabe, anstelle von Fehde, Gewalt und Lösegelderpressung ein geregeltes Streitverfahren vor Gericht zu entwickeln und damit Rechtskonflikte in friedliche Bahnen zu lenken. Nach Aufenthalten in verschiedenen süd- und südwestdeutschen Städten war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung von 1689 bis zum Ende des Alten Reiches 1806 in Wetzlar ansässig. Die Entwicklung des 19. Jahrhunderts ließ die Bedeutung des Gerichtes weitgehend in Vergessenheit geraten. Dies hat sich seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts entscheidend geändert. Im Jahr 1985 gründeten interessierte Persönlichkeiten aus Justiz, Forschung und Kommunalpolitik die Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. in Wetzlar, die sich die Einrichtung und den Betrieb eines Museum und einer Forschungsstelle zur Aufgabe stellte. Die Arbeit wird durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt.
Ehrenmitglieder der Gesellschaft sind: Prof. Dr. Dr. h.c. Bernhard Diestelkamp Dr. Gerhart Schlingloff Hartmut Schmidt Georg Schmidt-von Rhein Mitgliedschaft: Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 € im Jahr
Adresse: Gesellschaft für
Reichskammergerichtsforschung e.V. Oder schreiben Sie uns eine Mail: forschungsstelle@reichskammergericht.de
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